Förderprogramme Altstadt und Ortskerne
Förderung von E-Ladepunkten
Das Bundesverkehrsministerium (BMVI) fördert seit November 2020 private Ladeinfrastruktur mit einem neuen Förderprogramm. Anträge können seit dem 24.11.2020 über das Zuschussportal der KfW eingereicht werden. Förderfähig ist dabei Ladetechnik mit intelligenter Steuerung (mit Blick auf die Netzdienlichkeit).
Förderung zur Schaffung und Bereitstellung von privatem Wohnraum
Die Stadt Felsberg fördert die Schaffung und Bereitstellung von Wohnraum zur Unterbringung von anerkannten Kriegsflüchtlingen und Asylbewerbern sowie von Obdachlosigkeit bedrohten Menschen im Stadtgebiet Felsberg. Ziel dieses Förderprogramms ist die Aktivierung von privater Bausubstanz für die kurzfristige Bereitstellung von Wohnraum für die Unterbringung der vorstehend genannten Personengruppen. Der Förderbetrag wird als zinsloses Darlehen in Höhe von bis zu 60 % der förderfähigen Kosten und bis zu einem Höchstbetrag von maximal 20.000,00 € je Wohnung gewährt.
Vitalisierung der Kernbereiche
Gemeinsam mit dem Landesamt für Denkmalpflege fördert die Stadt Maßnahmen zur Modernisierung und Erhaltung historischer Gebäude in den Kernbereichen der Stadtteile. Der Fördersatz beträgt 10 % der förderfähigen Kosten, maximal 5.000 € je Objekt. Bei denkmalgeschützten Gebäuden kann die Förderung aus Mitteln der Denkmalpflege aufgestockt werden.
Soziale Wohnraumförderung
Kostenzuschüsse für die Förderung des behindertengerechten Umbaus von selbstgenutztem Wohneigentum
Das Land Hessen stellt im Rahmen der sozialen Wohnraumförderung für den behindertengerechten Umbau von selbstgenutztem Wohneigentum im Programmjahr 2015 Mittel in Höhe von rund 84.000 EUR für den Schwalm-Eder-Kreis zur Verfügung. Die Zuteilung erfolgt hälftig in zwei Tranchen im ersten und im zweiten Halbjahr. Weitere Informationen entnehmen Sie bitte der Presseinformation des Schwalm-Eder-Kreises.
Förderung von Energiesparmaßnahmen
Die Tochtergesellschaft der EAM "Energieeffizienz kommunal mitgestalten" (EKM) fördert Energiesparmaßnahmen von Kommunen und Privaten. Dies sind z.B. Maßnahmen
- zur Einsparung von Primärenergie, CO2 und sonstiger klimaschädlicher Gase,
- zur Nutzung regenerativer Energien,
- zur Verbesserung der Energieeffizienz
- und der rationellen Energieanwendung.
Anträge können bei der Stadt Felsberg eingereicht werden, die diese an die EKM weiterleitet.
Förderung für sparsame Haushaltsgeräte
Förderprogramm für die Anpflanzung von heimischen Obst- und Walnussbäumen