Inhaber eines "alten" Führerscheins (grau, rosa oder DDR) sowie Inhaber eines EU-Kartenführerscheines, welcher vor dem 19.01.2013 ausgestellt wurde, haben diesen gem. § 24a Abs. 2 Fahrerlaubnis-Verordnung in den EU-Kartenführerschein nach den neuen Vorgaben umzutauschen.