Stadtverordnetenversammlung
Die Stadtverordnetenversammlung besteht aus den von den Bürgern für fünf Jahre gewählten 31 Stadtverordneten. Sie ist das oberste Organ der Stadt, trifft die wichtigsten Entscheidungen und überwacht die gesamte Verwaltung. Sie wählt aus ihrer Mitte einen Vorsitzenden, den Stadtverordnetenvorsteher.
Die Stadtverordnetenversammlung tritt so häufig zusammen, wie es die Geschäftslage erfordert, jedoch wenigstens alle zwei Monate. Die Sitzungen sind grundsätzlich öffentlich.
Ausschüsse als Hilfsorgane:
- Haupt- und Finanzausschuss
- Ausschuss für Soziales, Umwelt und Stadtentwicklung