Personalausweis
Gültigkeitsdauer
Die Gültigkeitsdauer des Personalausweises ist vom Alter des Ausweisinhabers abhängig. Vor Vollendung des 24. Lebensjahres gilt der Personalausweis 6 Jahre, ab Vollendung des 24. Lebensjahres 10 Jahre. Ein vorläufiger Personalausweis wird für eine Gültigkeitsdauer von 3 Monaten ausgestellt und kann nicht verlängert werden.
Deutsche im Sinne des Artikels 116 Abs. 1 des Grundgesetzes, die das 16. Lebensjahr vollendet haben und nach den Vorschriften der Landesmeldegesetze der allgemeinen Meldepflicht unterliegen, sind verpflichtet, einen Personalausweis zu besitzen. Auf Antrag kann ein Personalausweis auch vor Vollendung des 16. Lebensjahres ausgestellt werden.
ONLINE-SERVICE:
- Statusabfrage zum beantragten Pass oder Personalausweis
- Verlusterklärung eines Passes oder Personalausweises
Erforderliche Unterlagen
Für die Beantragung ab 16 Jahren ist das persönliche Erscheinen sowie
- die Vorlage der Geburts-/Abstammungsurkunde (ledig), Heiratsurkunde (verheiratet oder geschieden) oder das Stammbuch erforderlich. Bei einer ausländischen Geburts- oder Heiratsurkunde, eine Übersetzung in die deutsche Sprache ggf. Bescheinigung über die Namensänderung.
- Bitte bringen Sie auch Ihr altes Ausweisdokument mit.
- Das Passfoto darf nicht älter als 6 Monate sein.
- Bitte beachten Sie die neuen Richtlinien ab 01.11.2010 für Passfotos.
Erforderliche Unterlagen bei Beantragung für Kinder:
Für die Beantragung ab 6 Jahren ist das persönliche Erscheinen in Begleitung der Erziehungsberechtigten erforderlich.
Gemeinsames Sorgerecht: Einverständniserklärung des nicht anwesenden Elternteils und Personalausweis im Original oder Kopie. Bei unverheirateten Eltern zusätzlich die Urkunde des Jugendamtes über das gemeinsame Sorgerecht
Alleiniges Sorgerecht: Aktuelle Negativbescheinigung des Jugendamtes. Bei geschiedenen Eltern Original-Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk oder den Original-Sorgerechtsbeschluss
sowie
- die Vorlage der Geburtsurkunde. Bei einer ausländischen Geburtsurkunde, eine Übersetzung in die deutsche Sprache ggf. Bescheinigung über die Namensänderung.
- wenn vorhanden, Kinderreisepass
- das Passfoto darf nicht älter als 6 Monate sein. Bitte beachten Sie die neuen Richtlinien ab 01.11.2010 für Personalausweisfotos
Warum gibt es ab 1. Januar 2024 keine Kinderreisepässe mehr?
Welches Ausweisdokument kann ich für mein Kind ausstellen lassen?
Bearbeitungsdauer
Wir weisen darauf hin, dass die Ausstellung des Personalausweises ca. 3 Wochen dauert.
Gebühren
Antragsteller ab 24 Jahren 37,00 Euro
Antragsteller bis 24 Jahre 22,80 Euro
Vorläufiger Personalausweis 10,00 Euro
Weitere Gebührenregelungen
- Erstmaliges Einschalten bzw. jedes Ausschalten der Online-Ausweisfunktion bei der Ausgabe oder bei der Vollendung des 16. Lebensjahres und Ändern der Transport-PIN in eine persönliche PIN gebührenfrei
- Ändern der PIN im Bürgerbüro (z. B. PIN vergessen) gebührenfrei
- Ändern der Anschrift bei Umzügen gebührenfrei
- Sperren der Online-Ausweisfunktion im Verlustfall gebührenfrei
- Entsperren der Online-Ausweisfunktion gebührenfrei
Alles Wissenswerte zum Personalausweis
Broschüre: Ihr Personalausweis – sicher, einfach, digital als Online-Version
Ob Ihr beantragter Personalausweis fertiggestellt ist, erfahren Sie hier.
Gebühren:
- Antragsteller ab 24 Jahren: 37,00 Euro
- Antragsteller bis 24 Jahre: 22,80 Euro
- Vorläufiger Personalausweis: 10,00 Euro