Reisepass
Für wen wird das Dokument ausgestellt?
Seit dem 1. November 2005 ist der elektronische Reisepass (ePass) mit Chip der neue reguläre Reisepass.
Ab 1. November 2007 gilt: Der ePass wird im Regelfall für Personen ab 12 Jahren ausgestellt. Auf Wunsch der Eltern kann auch für Kinder unter 12 Jahren ein ePass beantragt werden. Bei Kindern unter 6 Jahren werden jedoch keine Fingerabdrücke erfasst.
ONLINE-SERVICE:
Gültigkeitsdauer
Die Gültigkeitsdauer der Reisepässe ist vom Alter des Passinhabers abhängig. Vor Vollendung des 24. Lebensjahres gilt der Reisepass 6 Jahre, ab Vollendung des 24. Lebensjahres 10 Jahre. Ein vorläufiger Reisepass wird für eine Gültigkeitsdauer von 1 Jahr ausgestellt und kann nicht verlängert werden. Während Reisepässe zentral von der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt werden, werden vorläufige Reisepässe von den Sachbearbeitern/innen im Bürgerbüro ausgestellt. Sie enthalten auch nach der Einführung biometrischer Reisepässe keine Biometrie.
Erforderliche Unterlagen
Für die Beantragung ist das persönliche Erscheinen sowie
- die aktuellste Personenstandsurkunde (Geburts-/Abstammungsurkunde (ledig), Heiratsurkunde (verheiratet oder geschieden), Urkunde über Namensänderung) oder das Stammbuch erforderlich.
- bei ausländischen Geburts- oder Heiratsurkunden, eine Übersetzung in die deutsche Sprache ggf. Bescheinigung über die Namensänderung
- Bitte bringen Sie auch Ihr altes Ausweisdokument mit.
- Das biometrische Passfoto darf nicht älter als 6 Monate sein. Bitte beachten Sie die Richtlinien für Passfotos.
Erforderliche Unterlagen bei Beantragung für Kinder:
Für die Beantragung ab 6 Jahren ist das persönliche Erscheinen in Begleitung der Erziehungsberechtigten erforderlich.
Gemeinsames Sorgerecht: Einverständniserklärung des nicht anwesenden Elternteils und Personalausweis im Original oder Kopie. Bei unverheirateten Eltern zusätzlich die Urkunde des Jugendamtes über das gemeinsame Sorgerecht
Alleiniges Sorgerecht: Aktuelle Negativbescheinigung des Jugendamtes. Bei geschiedenen Eltern Original-Scheidungsurteil mit Rechtskraftvermerk oder den Original-Sorgerechtsbeschluss
sowie
- die Vorlage der Geburtsurkunde. Bei einer ausländischen Geburtsurkunde, eine Übersetzung in die deutsche Sprache ggf. Bescheinigung über die Namensänderung.
- wenn vorhanden, Kinderreisepass
- das Passfoto darf nicht älter als 6 Monate sein. Bitte beachten Sie die neuen Richtlinien ab 01.11.2010 für Personalausweisfotos
Warum gibt es ab 1. Januar 2024 keine Kinderreisepässe mehr?
Welches Ausweisdokument kann ich für mein Kind ausstellen lassen?
Grundsätzlich werden Reisepässe mit einem Umfang von 32 Seiten ausgestellt. Gegen eine zusätzliche Gebühr können Sie einen Reisepass mit 48 Seiten erhalten (für Vielreisende mit zusätzlichen Seiten für Visaeinträge). Gegen eine weitere zusätzliche Gebühr können Reisepässe auch im Expressverfahren ausgestellt werden, so dass der neue Pass bereits nach etwa 3-4 Werktagen vorliegt.
In eiligen Fällen kann im Bürgerbüro ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden. Bitte bringen Sie dazu die oben genannten erforderlichen Unterlagen mit
Bearbeitungsdauer:
Gebühren:
- Reisepass mit 32 Seiten:
für Personen bis zum 24. Lebensjahr: 37,50 € (per Express: 69,50 €)
für Personen ab dem 24. Lebensjahr: 70,00 € (per Express: 102,00 €) - Reisepass mit 48 Seiten:
für Personen bis zum 24. Lebensjahr: 59,50 € (per Express: 91,50 €)
für Personen ab dem 24. Lebensjahr: 92,00 € (per Express: 124,00 €) - Vorläufiger Reisepass: 26,00 €.