Gewerbean-, ab- und ummeldung, Information
Gewerbe anmelden, ummelden oder abmelden
Gem. § 14 Gewerbeordnung muss derjenige, der den selbständigen Betrieb eines stehenden Gewerbes oder den einer Zweigniederlassung oder einer unselbständigen Zweigstelle anfängt, dies der für den betreffenden Ort zuständigen Behörde anzeigen.
Das gleiche gilt, wenn
- der Betrieb verlegt wird,
- der Gegenstand des Gewerbes gewechselt oder auf Waren oder Leistungen ausgedehnt wird, die bei Gewerbebetrieben der angemeldeten Art nicht geschäftsüblich sind,
- sich der Name des Gewerbetreibenden ändert, oder
- der Betrieb aufgegeben wird.
Für die entsprechende Anzeige (Gewerbeanmeldung, -ummeldung, -abmeldung) sind die jeweiligen amtlich vorgeschriebenen Vordrucke zu verwenden.
Eine Gewerbeanmeldung, -ummeldung oder -abmeldung kann persönlich im Bürgerbüro der Stadt Felsberg, Vernouillet-Allee 1, 34587 Felsberg vorgenommen werden. Bitte vereinbaren Sie dazu telefonisch oder per E-Mail unter buergerbuero@felsberg.de einen Termin. Gerne können Sie uns die erforderlichen Unterlagen auch zusenden, dann ist ein persönliches Erscheinen nicht erforderlich. (siehe nachfolgend Unterlagen bequem von zu Hause senden)
Benötigte Unterlagen
Anmeldung:
- Gültiger Personalausweis/Reisepass, eine Meldebescheinigung ihrer Wohnsitzgemeinde (wenn im Ausweis keine Wohnanschrift angegeben ist)
- Ggf. Gewerbeanmeldung (Formular GewA 1)
- Ggf. Aufenthaltstitel
Sowie gegebenenfalls:
- Nachweis eines Handelskammereintrags
- Handelsregisterauszug aus dem Land in dem sich der Haupt-Firmensitz befindet
- Ggf. Übersetzung des Handelsregisterauszugs
- Fotokopie des Gesellschaftsvertrags mit Angabe eines vertretungsberechtigten Organs
- Ggf. Polizeiliches Führungszeugnis vom Meldeamt Ihres Hauptwohnsitzes
- Ggf. Gewerbezentralregisterauszug
- Weitere benötigte Erlaubnisse
Ummeldung:
- Ggf. Gewerbeummeldung (Formular GewA 2)
- Gültiger Personalausweis/Reisepass, eine Meldebescheinigung Ihrer Wohnsitzgemeinde (wenn im Ausweis keine Wohnanschrift angegeben ist)
- Ggf. Aufenthaltstitel
Abmeldung:
- Ggf. Gewerbeabmeldung (Formular GewA 3)
- Gültiger Personalausweis/Reisepass, eine Meldebescheinigung Ihrer Wohnsitzgemeinde (wenn im Ausweis keine Wohnanschrift angegeben ist)
- Ggf. Aufenthaltstitel
Detaillierte Angaben zu den verschiedenen Rechtsformen und benötigten Unterlagen finden Sie hier.
Unterlagen bequem von zu Hause zusenden
Sie können uns die Formulare für die Gewerbeanmeldung, Gewerbeabmeldung oder Gewerbeummeldung gerne ausgefüllt per E-Mail an buergerbuero@felsberg.de oder per Post an Magistrat der Stadt Felsberg, Bürgerbüro, Vernouillet-Allee 1, 34587 Felsberg zusenden. Eine persönliche Vorsprache ist dann nicht notwendig.
Achten Sie vor der Zusendung der benötigten Unterlagen bitte darauf, dass die Gewerbemeldungen handschriftlich unterschrieben sind und eine Ausweiskopie beiliegt. Bei juristischen Personen ist zudem noch ein aktueller Handelsregisterauszug beizufügen.
Gebühren/Kosten
Die Gebühr beträgt 36,00 €
Für die Entgegennahme der Gewerbeanzeige, nach der Verwaltungskostenordnung für den Geschäftsbereich des Ministeriums für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung vom 19. November 2012 (GVBL. S. 484, 2013 S. 44) - zuletzt geändert durch Art. 1 13, ÄndVO vom 16.9.2023 (GVBl. S. 670), in der derzeit gültigen Fassung, fallen 28,00 € an sowie für eine Empfangsbescheinigung 8,00 Euro.
Die Gebühr kann wie folgt entrichtet werden:
- Bei persönlicher Gewerbeanmeldung, -ummeldung, -abmeldung: in bar oder per EC-/Debit-Karte
- Bei Zusendung: durch Überweisung auf das Konto der Stadtkasse Felsberg bei der Kreissparkasse Schwalm-Eder, IBAN DE92 5205 2154 0030 0014 73, BIC/SWIFT HELADEF1MEG.
Verwendungszweck: Gewerbeanmeldung, -ummeldung, -abmeldung (Name, Vorname oder Name des Gewerbes)
Hinweise der Finanzbehörde zur Unternehmensgründung
Für weitere Fragen stehen Ihnen die Mitarbeiterinnen des Bürgerbüros gerne zur Verfügung.
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