Gewerbezentralregister (Beantragung von Auskünften)
Es gibt zwei Arten von Auskünften aus dem Gewerbezentralregister:
- Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister für private Zwecke werden direkt vom Gewerbezentralregister in Bonn an Ihre Meldeanschrift gesandt und
- Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister für eine Behörde werden direkt vom Gewerbezentralregister in Bonn an die von Ihnen angegebene Behörde übersandt.
Für eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister ist eine persönliche Vorsprache unter Vorlage des Personalausweises, des Reisepasses sowie ggf. des Aufenthaltstitels erforderlich.
Wird die Auskunft für eine Behörde benötigt, ist der Verwendungszweck, die genaue Bezeichnung der Behörde und Anschrift mit Postleitzahl der Empfängergemeinde erforderlich.
Die Gebühr beträgt 13,00 €
Auszug aus dem Gewerbezentralregister bequem über das Online-Portal des Bundesamts für Justiz beantragen:
Im Online-Portal können Sie mit Ihrem elektronischen Personalausweis oder elektronischem Aufenthaltstitel (eAT) Führungszeugnisse und Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister online beantragen.
Hierzu benötigen Sie:
- Ihren Personalausweis oder Ihren elektronischen Aufenthaltstitel mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion.
- Ihre 6-stellige PIN.
- Ein geeignetes Smartphone oder ein Kartenlesegerät, um sich online auszuweisen.
Analog zur Antragstellung im Bürgerbüro wird auch beim Online-Antrag eine Gebühr in Höhe von 13,00 € pro Führungszeugnis erhoben.
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