Sondernutzung von Straßen
Zuständige Behörde ist der Magistrat der Stadt Melsungen für den Ordnungsamtsbezirk.
Sondernutzung öffentlicher Flächen und Plätze (Gerüst, Container, usw.) beantragen
Kontakte:
Zuständige Behörde ist der Magistrat der Stadt Melsungen für den Ordnungsamtsbezirk.
Sondernutzung öffentlicher Flächen und Plätze (Gerüst, Container, usw.) beantragen