Führungszeugnis
Es gibt zwei Arten von Führungszeugnissen:
- Für private Zwecke (Beleg-Art N): Das Führungszeugnis wird Ihnen direkt per Post nach Hause gesandt.
- Zur Vorlage bei einer Behörde (Beleg-Art O): Das Führungszeugnis wird direkt der Behörde zugesandt, die von Ihnen bei der Beantragung mit Anschrift und Verwendungszweck angegeben wird.
Beide Arten werden auf Antrag auch als erweitertes Führungszeugnis erteilt.
Was muss ich mitbringen?
- Für behördliche Zwecke: Anschrift der Behörde und Angabe des Verwendungszwecks bzw. des Geschäftszeichens
- Personalausweis/Reisepass/Aufenthaltstitel
- Für das erweiterte Führungszeugnis: Schriftliche Anforderung der Stelle, die das erweiterte Führungszeugnis verlangt und in der diese bestätigt, dass die Voraussetzungen des § 30 a Abs. 1 des Bundeszentralregistergesetzes für die Erteilung vorliegen.
Welche Gebühren fallen an?
Gebühren entstehen in Höhe von 13,00 €. Diese sind bei der Beantragung zu entrichten.
Führungszeugnis bequem über das Online-Portal des Bundesamts für Justiz beantragen:
Im Online-Portal können Sie mit Ihrem elektronischen Personalausweis oder elektronischem Aufenthaltstitel (eAT) Führungszeugnisse und Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister online beantragen.
Hierzu benötigen Sie:
- Ihren Personalausweis oder Ihren elektronischen Aufenthaltstitel mit freigeschalteter Online-Ausweisfunktion.
- Ihre 6-stellige PIN.
- Ein geeignetes Smartphone oder ein Kartenlesegerät, um sich online auszuweisen.
Analog zur Antragstellung im Bürgerbüro wird auch beim Online-Antrag eine Gebühr in Höhe von 13,00 € pro Führungszeugnis erhoben.