Umwandlung einer Lebenspartnerschaft in eine Ehe
Seit dem 01.10.2017 können keine neuen Lebenspartnerschaften mehr begründet werden. Gleichgeschlechtliche Paare haben nun die Möglichkeit, eine Ehe zu schließen.
Bestehende Lebenspartnerschaften, die in Deutschland begründet wurden, können auf Antrag in eine Ehe umgewandelt werden. Die Lebenspartner/-innen müssen hierzu persönlich und bei gleichzeitiger Anwesenheit vor einem Standesbeamten erklären, miteinander die Ehe führen zu wollen. Haben die Lebenspartner/innen noch keinen Lebenspartnerschaftsnamen geführt, so können sie im Rahmen der Umwandlung einen Ehenamen bestimmen.
Die Umwandlung kann als Verwaltungsakt im Standesamt durchgeführt werden. Auf Wunsch des Paares kann aber auch eine Zeremonie, ähnlich einer Eheschließung stattfinden. Dazu müssen keine Trauzeugen anwesend sein. Die Bestimmung von ein oder zwei Personen als Trauzeugen ist aber möglich.
Welches Standesamt für Sie zuständig ist, ergibt sich aus Ihren Wohnsitzen. Bitte wenden Sie sich zur Prüfung der Umwandlung an das Standesamt der Stadt, in der einer der beiden Partner/-innen seinen/ihren Wohnsitz hat. Die Umwandlung selbst kann dann in jedem Standesamt in Deutschland nach entsprechender Terminabsprache stattfinden.
Welche Unterlagen für die Umwandlung der Lebenspartnerschaft in eine Ehe benötigt werden, hängt von den persönlichen Verhältnissen der Partner/-innen ab (Familienstand, Staatsangehörigkeit). Bitte nehmen Sie Kontakt mit uns auf, damit wir Ihnen detailliert mitteilen können, welche Unterlagen Sie benötigen. Gemeinsam vereinbaren wir dann einen Termin.
Für die Zeremonie zur Umwandlung der Lebenspartnerschaft in eine Ehe stehen Ihnen folgende Örtlichkeiten zur Auswahl:
Wochenendtermine für die Umwandlung der Lebenspartnerschaft in eine Ehe