Änderung des Geschlechtseintrages und der Vornamen
Jede Person, deren Geschlechtsidentität von ihrem Geschlechtseintrag im Personenstandsregister abweicht, kann gegenüber dem Standesamt erklären, dass die Angabe zu ihrem Geschlecht geändert werden soll.
Gerne beraten wir Sie über das weitere Vorgehen telefonisch oder nach Terminvereinbarung.