Einbürgerung
Ein/e Ausländer/in kann auf Antrag unter bestimmten Voraussetzungen die deutsche Staatsangehörigkeit durch Einbürgerung erwerben.
Für jede Person ab dem 16. Lebensjahr muss ein eigener Antrag gestellt werden. Wenn Sie Ihren Wohnsitz und dauernden Aufenthalt in Felsberg haben, erklären wir Ihnen in einem Beratungsgespräch gern Ihre persönlichen Einbürgerungsmöglichkeiten.
Bitte vereinbaren Sie mit uns telefonisch einen Termin und bringen dazu die im Bereich "Formulare/Downloads" aufgeführten Vordrucke bereits ausgefüllt mit. Den Einbürgerungsantrag unterschreiben Sie bitte erst im Rathaus, wenn Sie den Antrag abgeben.
Informationen zum Thema Einbürgerung:
- Mein Weg zum deutschen Pass
- Die Voraussetzungen im Überblick
- Quick Check - unverbindliche Prüfung der Voraussetzungen
Info zum neuen Staatsangehörigkeitsgesetz
Das neue Staatsangehörigkeitsgesetz ist am 27.06.2024 in Kraft getreten. Die Hessischen Ausführungsbestimmungen sind derzeit noch lückenhaft. Die neuen Antragsformulare haben wir bereitgestellt.
Das neue Gesetz ermöglicht es, Ihre bisherige Staatsangehörigkeit beizubehalten, ohne dabei auf Einschränkungen zu stoßen. Ob die bisherige Staatsangehörigkeit neben der deutschen beibehalten werden kann, hängt künftig ausschließlich vom Recht des Herkunftslandes ab. Für verbindliche Informationen zum Staatsangehörigkeitsrecht Ihres Herkunftsstaates wenden Sie sich bitte direkt an die zuständigen Behörden dort.