Wohnberechtigungsschein
Der Wohnberechtigungsschein (WBS) berechtigt Wohnungssuchende eine öffentlich geförderte Wohnung zu beziehen, sofern die maßgeblichen Einkommensgrenzen des jeweiligen Haushalts nicht überschritten werden. Der WBS wird auf Antrag für die Dauer eines Jahres erteilt; er wird für eine angemessene Wohnungsgröße entsprechend der Haushaltsgröße und der persönlichen Bedürfnisse (z. B. Schwerbehinderung) ausgestellt. Der Wohnberechtigte kann die Wohnung für die Dauer des Mietverhältnisses unabhängig der Entwicklung seiner persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse nutzen.
Für den erneuten Bezug einer öffentlich geförderten Wohnung ist ein neuer WBS erforderlich.