Vaterschaftsanerkennung
Ist die Mutter bei der Geburt ihres Kindes nicht verheiratet, so bedarf die Vaterschaft immer einer besonderen Feststellung, auch wenn die Eltern bereits zusammenleben. Der Vorteil einer solchen Anerkennung ist, dass der Vater gleich bei der Geburtsbeurkundung mit in den Geburtseintrag und somit auch gleich in die Geburtsurkunde eingetragen wird.
Die Beurkundung der Geburt erfolgt bei dem Standesamt, in dessen Bezirk das Kind geboren ist. Eine Erklärung zur Vaterschaftsanerkennung kann in jedem Standesamt abgegeben werden.
Die Mutter muss der Vaterschaftsanerkennung in jedem Fall zustimmen. Die Zustimmung kann zusammen mit der Erklärung des Vaters oder auch getrennt erfolgen.
Eine Anerkennung der Vaterschaft ist auch vor der Geburt möglich.
Welche Unterlagen für die Beurkundung einer Vaterschaftsanerkennung erforderlich sind, erfragen Sie bitte beim Standesamt.
Sollten Sie beabsichtigen, auch die gemeinsame Sorge zu bestimmen, so besteht die Möglichkeit, beide Erklärungen beim Jugendamt des Schwalm-Eder-Kreises abzugeben.